SAI, Administrative Informationen, Tagesmeldungen

Erinnerung an die Pflicht, Fenster und Tueren in den Pools zu schliessen.


In den derzeitigen heissen Tagen koennen wir es verstehen, wenn die Tueren und Fenster der Pool-Raeumlichkeiten in O27/211-213 und in der Helmholtzstrasse 18 geoeffnet werden, um etwas Durchzug zu erzielen. Dass wir dies tolerieren, bedeutet nicht, dass damit die Pflicht wegfaellt, Tueren und Fenster wieder beim Verlassen der Pool-Raeume zu schliessen. Grundsaetzlich gilt, dass spaetestens der Letzte, der einen Pool-Raum verlaesst, darauf zu achten hat, dass Fenster und Tueren allesamt verschlossen sind.

Geld fuer eine permanente Pool-Aufsicht und einen periodisch vorbeigehenden Wachdienst gibt es nicht. Wir koennen den Pool-Betrieb in der jetzigen grosszuegigen Form nur dann aufrecht erhalten, wenn alle Nutzer sich konsequent an diese Regeln halten.

Zwei nicht zu unterschaetzende Gefahren drohen bei einem Offenlassen der Pool-Raeume:

  - Im Sommer koennen jederzeit schwere Gewitter drohen. Sind dann
    Fenster und Tueren weit offen, drohen erhebliche Schaeden durch
    eindringendes Wasser.

  - Diebstahl. Erst kuerzlich kam es zu einem Diebstahl erheblichen
    Umfanges bei einem Pool des Rechenzentrums.

Bitte helfen Sie mit, diese Risiken zu vermeiden.


Andreas Borchert, 9. Juli 2003