SAI,
SS 2005,
Allgemeine Informatik II
Richtlinien zur Ethik in Allgemeine Informatik II
- Grundsätzlich können Täuschungen zur Aberkennung von
Prüfungsleistungen führen. Dies wird auch in den einzelnen
Studien- und Prüfungsordnungen ausdrücklich festgehalten.
- In den Übungen zu Allgemeine Informatik II ist das
Zusammenarbeiten im Team ausdrücklich erlaubt und erwünscht.
Es spricht also nichts dagegen, Lösungsansätze oder gar
vollständige Teile einer Lösung auszutauschen oder miteinander
darüber zu diskutieren. Dies kann auch in öffentlicher Form
(z.B. im Web) geschehen.
- Wenn jedoch in die Lösung der eigenen Gruppe Teile
von jemand anders (außerhalb der Gruppe) übernommen werden,
dann müssen zwei Dinge sichergestellt werden:
- Das Kopieren des Lösungsteils darf das Urheberrecht nicht
verletzten. Das bedeutet im Normalfall, daß bei größeren
Programmteilen der Urheber
ausdrücklich mit dem Kopieren seines Werks einverstanden sein
muß. Die Tatsache der Veröffentlichung einer Lösung allein
darf noch nicht zur Annahme verleiten, daß dieses Einverständnis
dafür vorliegt.
- Der übernommene Text muß ausdrücklich als solcher
gekennzeichnet werden, d.h. es muß mindestens der Name des
Urhebers vermerkt werden. (Dies gilt auch dann, wenn der übernommene
Teil eher
klein ist und deswegen die Genehmigung des Urhebers entfallen kann).
- Wer Lösungen oder Lösungsteile ohne
Genehmigung (falls erforderlich) und/oder ohne Kennzeichnung
übernimmt und in die eigene Lösung einbaut, muß damit
rechnen, daß es keine Punkte dafür gibt.
- Alle Mitglieder einer Gruppe müssen im Tutorium in
der Lage sein, Fragen zu allen Programmteilen, egal ob selbst
entwickelt oder übernommen, beantworten zu können. Die Tutoren
sind hier berechtigt, Punkte abzuziehen, falls dies nicht im
ausreichenden Maße gelingt.
Andreas Borchert,
30. November 2004