Universität Ulm, Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften, SAI, Vorlesungen, SS 2006, Wissenschaftliche Textverarbeitung
Ethische Richtlinien
Folgende Richtlinien gelten für die Übungen zu meiner Vorlesung Wissenschaftliche Textverarbeitung:

  • Grundsätzlich können Täuschungen zur Aberkennung von Prüfungsleistungen führen. Dies wird auch in den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen ausdrücklich festgehalten.

  • In den Übungen zur Wissenschaftlichen Textverarbeitung ist das Zusammenarbeiten im Team ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Es spricht also nichts dagegen, Lösungsansätze oder gar vollständige Teile einer Lösung auszutauschen oder miteinander darüber zu diskutieren. Dies kann auch in öffentlicher Form (z.B. im Web) geschehen.

  • Wenn jedoch fremde Lösungsteile übernommen werden, dann müssen zwei Dinge sichergestellt werden:

    1. Das Kopieren des Lösungsteils darf das Urheberrecht nicht verletzen. Das bedeutet im Normalfall, dass bei größeren Programmteilen der Urheber ausdrücklich mit dem Kopieren seines Werks einverstanden sein muss. Die Tatsache der Veröffentlichung einer Lösung allein darf noch nicht zur Annahme verleiten, dass dieses Einverständnis dafür vorliegt.

    2. Der übernommene Text muss ausdrücklich als solcher gekennzeichnet werden, d.h. es muss mindestens der Name des Urhebers vermerkt werden. (Dies gilt auch dann, wenn der übernommene Teil eher klein ist und deswegen die Genehmigung des Urhebers entfallen kann.)

  • Wer Lösungen oder Lösungsteile ohne Genehmigung (falls erforderlich) und/oder ohne Kennzeichnung übernimmt und in die eigene Lösung einbaut, muss damit rechnen, dass es keine Punkte dafür gibt.

  • Wenn mehrere Lösungen abgegeben werden, die ein hohes Maß an Ähnlichkeiten aufweisen, ohne dass bei einer der Abgaben Hinweise auf Übernahmen oder eine Zusammenarbeit zu finden ist, dann behalte ich mir vor, die betroffenen Teilnehmer einzeln zu Testaten zu laden, in denen ich dann die mündlichen Leistungen bewerte.

  • Ich behalte mir die Möglichkeit eines Testats auch in dem Falle vor, wenn der überwiegende Teil der Lösung übernommen worden ist.