Folgende Richtlinien gelten für die Übungen zu meiner
Vorlesung Wissenschaftliche Textverarbeitung:
- Grundsätzlich können Täuschungen zur Aberkennung von
Prüfungsleistungen führen. Dies wird auch in den einzelnen
Studien- und Prüfungsordnungen ausdrücklich festgehalten.
- In den Übungen zur Wissenschaftlichen Textverarbeitung ist das
Zusammenarbeiten im Team ausdrücklich erlaubt und erwünscht.
Es spricht also nichts dagegen, Lösungsansätze oder gar
vollständige Teile einer Lösung auszutauschen oder miteinander
darüber zu diskutieren. Dies kann auch in öffentlicher Form
(z.B. im Web) geschehen.
- Wenn jedoch fremde Lösungsteile
übernommen werden,
dann müssen zwei Dinge sichergestellt werden:
- Das Kopieren des Lösungsteils darf das Urheberrecht nicht
verletzen. Das bedeutet im Normalfall, dass bei größeren
Programmteilen der Urheber
ausdrücklich mit dem Kopieren seines Werks einverstanden sein
muss. Die Tatsache der Veröffentlichung einer Lösung allein
darf noch nicht zur Annahme verleiten, dass dieses Einverständnis
dafür vorliegt.
- Der übernommene Text muss ausdrücklich als solcher
gekennzeichnet werden, d.h. es muss mindestens der Name des
Urhebers vermerkt werden.
(Dies gilt auch dann, wenn der übernommene
Teil eher klein ist und deswegen die Genehmigung des Urhebers entfallen kann.)
- Wer Lösungen oder Lösungsteile ohne
Genehmigung (falls erforderlich) und/oder ohne Kennzeichnung
übernimmt und in die eigene Lösung einbaut, muss damit
rechnen, dass es keine Punkte dafür gibt.
- Wenn mehrere Lösungen abgegeben werden, die ein hohes
Maß an Ähnlichkeiten aufweisen, ohne dass bei einer der Abgaben
Hinweise auf Übernahmen oder eine Zusammenarbeit zu finden ist,
dann behalte ich mir vor, die betroffenen Teilnehmer einzeln zu
Testaten zu laden, in denen ich dann die mündlichen Leistungen
bewerte.
- Ich behalte mir die Möglichkeit eines Testats auch in dem
Falle vor, wenn der überwiegende Teil der Lösung übernommen
worden ist.
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