Definition.
Es sei ein Gebiet, und sei eine holomorphe Funktion. Unter einem Logarithmus von verstehen wir eine holomorphe Funktion mit .
Bezeichnung: .
Für die Existenz eines Logarithmus von ist es notwendig, daß für alle . Diese Voraussetzung ist jedoch nicht hinreichend, wie das Beispiel , zeigt.
Falls ein Logarithmus von existiert, so ist er bis auf eine additive Konstante der Form , , eindeutig bestimmt. Daher spricht man auch von einem Zweig des Logarithmus von .
Vorsicht: Im allgemeinen ist nicht dasselbe wie die Verkettung von mit dem Hauptzweig der Logarithmusfunktion . Nur falls gilt, so ist ein Logarithmus von .
Eigenschaften.
Es seien und wie oben. Es sei ferner eine stetige Funktion. Dann sind folgende Aussagen äquivalent.
Hinreichendes Kriterium.
Es sei ein einfach zusammenhängendes Gebiet, und sei eine holomorphe Funktion mit für alle . Dann existiert ein Logarithmus von .
Man berechne dazu eine Stammfunktion von ; eine solche existiert, da einfach zusammenhängend ist. Dann folgt