Es sei etwa
. Dann gibt es eine endliche Menge
derart, daß
stetig
differenzierbar ist auf
. Man definiere
für alle
, wobei das Integral als uneigentlich an den Stellen in
zu verstehen ist.
Dann ist
stetig, und mit der Kettenregel folgt
für alle
.
Also wird
für alle
. Da die Funktion
,
darüberhinaus
stetig ist, ist sie konstant.
Mithin ist
und wegen
folgt
Demnach gilt
.
Alternativlösung:
Man wähle eine Unterteilung
derart, daß die Teilkurven
in Halbebenen
bezüglich Geraden durch
liegen.
Für die Windungszahl gilt dann
Nun gilt
für gewisse
.
Somit gilt