Residuensatz.
Es sei ein Gebiet, und sei meromorph auf . Es sei ein geschlossener -nullhomologer Weg, auf dem keine Singularitäten von liegen. Dann besagt der Residuensatz, daß
Uneigentliche Integrale der Form .
Es sei ein Gebiet mit , und seien paarweise verschieden mit , .
Der erste Satz ermöglicht es, das uneigentliche Integral einer auf meromorphen Funktion zu berechnen, sofern sie nur endliche viele Singularitäten hat, und diese nicht auf der reellen Achse liegen.
Es sei
Dann existiert das folgende uneigentliche Riemann-Integral und es gilt
Uneigentliche Integrale der Form .
Dieser Satz ermöglicht es, Integrale vom Typ zu berechnen, wobei im Gegensatz zu obigen Voraussetzungen auch noch endlich viele einfache Pole auf der reellen Achse haben kann.
Es seien
Sind die nicht Nullstellen von , sondern von , und gelten die obigen Voraussetzungen (i),(iii),(iv) und (v), so gilt
Trigonometrische Integrale.
Es sei eine rationale Funktion in zwei Veränderlichen, d.h. es gebe Polynome mit . Ferner gelte für alle mit . Dann gilt