- Aus der Eulerschen Differentialgleichung folgt zunächst
mit einer Konstanten
bis auf Ecken von
. Quadrieren wir diese Gleichung, so erhalten wir
und somit
mit
.
Mit dem Anfangswert
ergibt sich
, d.h. die Extremalen
für
,
.
- Da der Integrand nicht von
anhängt, folgt aus der Eulerschen Differentialgleichung
mit einer Konstanten
für alle
bis auf Ecken von
. Mit den Anfangswerten folgt daraus
sowie
für
und wir erhalten
für
. Also ist
mit einer Konstanten
. Die Anfangswerte
und
liefern schließlich
woraus sich sofort die Gleichung
ergibt. Durch zweimaliges Quadrieren dieser Gleichung erhalten wir mit der Bedingung
die Lösung
Die eindeutige Lösung des Problems ist also
für
.
- Die Eulersche Differentialgleichung liefert
für
bis auf Ecken von
. Diese Funktion erfüllt jedoch nicht die Randbedingung
, also gibt es keine Extremale, die die Randwertbedingungen erfüllt.
- Es sei
eine Extremale, also eine stetig differenzierbare Lösung der Eulerschen Differentialgleichung
Dann ist
und es gilt
Dies ist eine inhomogene lineare Differentialgleichung zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten. Die allgemeine Lösung der
zugehörigen homogenen Gleichung ist gegeben durch
mit Konstanten
.
Wir bestimmen nun eine partikuläre Lösung der gegeben Differentialgleichung. Dabei wählen wir als Ansatzfunktion
. Damit ist
d.h. eine partikuläre Lösung der inhomogenen Differentialgleichung ist gegeben durch
Folglich lautet die allgemeine Lösung der inhomogenen Differentialgleichung
mit Konstanten
.
Im Hinblick auf die Anfangsbedingungen
lösen wir das lineare Gleichungssystem
Die Lösung dieses Gleichungssystems lautet
, so daß die eindeutige Lösung der Eulerschen Differentialgleichung, die die Randbedingungen erfüllt, durch
gegeben ist.