Wir bemerken zunächst, daß die Einschränkung
notwendig ist. Es sei etwa das
Variationsproblem
gegeben. Dann ist jede Funktion
ein schwaches (lokales) Minimum von
,
jedoch würde die natürliche Randbedingung für jedes solche
zu einem Widerspruch führen.
Wir argumentieren wie bei der ersten Variation. Hierbei addieren wir zu dem schwachen (lokalen) Minimum
das
-fache einer zulässigen Variation
, d.h.
mit
Ferner sei
.
Dann besitzt
für
ein lokales Minimum. Daher ist mit partieller Integration und
der Eulerschen
Differentialgleichung
Da
ist, vermögen wir mittels der Hermite-Interpolation auf ein Polynom
zu
schließen, für das gilt:
Dann ist
eine zulässige Variation und mit
folgt
Analog schließen wir mit
auf ein Polynom
, für das gilt:
Dann ist
eine zulässige Variation und mit
folgt