Universität Ulm Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Helmholtzstrasse 22
Graduiertenkolleg 1100 deutschenglish

Studienprogramm

Das Studienprogramm des Graduiertenkollegs gliedert sich in eine Einführungsphase, eine Vertiefungsphase und eine Abschlußphase von jeweils einem Jahr.

Veranstaltungskonzept

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über das Studienprogramm, deren einzelne Bestandteile im Folgenden noch detailliert beschrieben werden.

Phase Semester Veranstaltung SWS
Einführungsphase 1. Semester 1 Wahlpflichtveranstaltung 6
Kollegseminar 2
2. Semester 1 Wahlpflichtveranstaltung 6
Kollegseminar 2
Kollegklausur mit case studies
Besuch von außeruniversitären Partnern
Vertiefungsphase 1. Semester 1 Vertiefungsvorlesung oder Seminar 4-6
Kollegseminar 2
2. Semester 1 Vertiefungsvorlesung oder Seminar 6
Kollegseminar 2
Kollegklausur mit case studies
Besuch von außeruniversitären Partnern
Abschlußphase 1. Semester Kollegseminar 2
2. Semester Kollegseminar 2
Kollegklausur mit case studies
Besuch von außeruniversitären Partnern
Auslandsaufenthalt z.B. im Rahmen des Gastwissenschaftlerprogramms

Die Einführungsphase

In der Einführungsphase sollen die Kollegiat(inn)en vornehmlich eine fundierte Einführung in und ein breites Verständnis für die relevanten Bereiche aus der Mathematik, den Wirtschaftswissenschaften und der Informatik erhalten. Neben dem obligatorischen Kolleg-Seminar im Umfang von 2 Semesterwochenstunden (SWS) ist in jedem der beiden Semester eine Wahlpflichtvorlesung im Umfang von 6 SWS (in der Regel V4, Ü2) zu besuchen und die erfolgreiche Teilnahme durch jeweils einen Übungsschein nachzuweisen. Im Kolleg-Seminar sollen die Kollegiat(inn)en das jeweilge Promotionsprojekt vorstellen.

In dieser Phase sollen die Kollegiat(inn)en diejenigen außeruniversitären Partner besuchen, die thematisch eng mit dem Dissertationsthema verbunden sind. Dies soll die Einarbeitung erleichtern und den gewünschten Praxisbezug herstellen. Schließlich ist die Teilnahme an der jährlichen Kolleg-Klausur verbindlich.

Die Vertiefungsphase

Ziel der zweisemestrigen Vertiefungsphase ist die Erlangung von vertiefendem Wissen in Themengebieten, die mit dem jeweilgen Dissertationsthema verwandt sind. Dies kann pro Semester neben dem Kolleg-Seminar entweder durch den Besuch einer Vertiefungsvorlesung (in der Regel V4, Ü2) oder eines Seminars (in der Regel Ü4) erfolgen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch einen Übungs- oder Seminarschein pro Semester nachzuweisen.

Im Kolleg-Seminar sollen die Kollegiat(inn)en in dieser Phase über die erzielten Fortschritte berichten. Zusätzlich nehmen die Kollegiat(inn)en an der jährlichen Kolleg-Klausur teil. Weiterhin sollen die Kollegiat(inn)en mindestens einen der außeruniversitären Partner besuchen um den Austausch von Theorie und Praxis zu fördern.

Die Abschlußphase

In der Abschlußphase werden neben dem Kolleg-Seminar und der Kolleg-Klausur keine weiteren Lehrveranstaltungen verpflichtend vorgeschrieben, um den Kollegiat(inn)en einen optimalen Abschluß der Promotion zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Dissertation sollen jedoch sowohl im Kolleg-Seminar als auch bei nationalen und internationelen Tagungen und Workshops präsentiert werden. Dies fördert zum einen die Fähigkeit der Kollegiat(inn)en zur wissenschaftlichen Präsentation, zum anderen wird durch die Präsenz bei Tagungen und Workshops die Sichtbarkeit des Graduiertenkollegs sowohl national wie international erhöht.

In dieser Phase sollen die Kollegiat(inn)en wiederum mindestens einen der außeruniversitären Partner besuchen. Diese Besuche dienen zum einen der Überprüfung der Praxisrelevanz der erreichten Forschungsergebnisse (bei solchen Partnern, die im engen thematischen Kontext mit dem jeweiligen Promotionsprozeß stehen) und sollen zum anderen einen zusätzlichen Überblick über den relevanten Arbeitsmarkt vermitteln.

Kolleg-Klausuren und case studies

In jedem Jahr wird ein einwöchiges interenes Seminar (in Form einer Klausur-Tagung) z.B. im universitätseigenen Forschungszentrum Schloß Reisensburg abgehalten. Dabei werden neben den Ulmer Betreuern internationale Gastwissenschaftler im Rahmen des Gastwissenschaftlerprogramms und Teilnehmer aus der Praxis intensiv mit den Kollegiat(inn)en über das spezifische Forschungsthema, aktuelle Forschungsergebnisse und Anforderungen der Praxis diskutieren. Dadurch soll nicht nur eine Kommunikation der Kollegiat(inn)en mit Experten des spezifischen Forschungsfeldes aufgebaut werden, sondern es sollen auch wichtige Impulse für die Forschungsvorhaben gewonnen werden.

Weiterhin soll bei diesen Klausuren in Form von Workshops intensiv über die jeweiligen Promotionsprojekte und die erreichten Fortschritte diskutiert werden.

Schließlich bilden case studies ein charakteristisches Merkmal der Kolleg-Klausuren. In jeder Klausur-Tagung sollen wohlumrissene Probleme von unseren außeruniversitären Partnern in Absprache mit mindestens einem beteiligten Hochschullehrer formuliert werden. Zur Bearbeitung dieser Probleme werden Teams von 5-7 Kollegiat(inn)en gebildet. Jedes Problem (case study) wird während der Kolleg-Klausur von je einem Vertreter des problem-stellenden ausseruniversitären Partners und einem Hochschullehrer betreut. Am Ende der Kolleg-Klausur sollen dann die erzielten Fortschritte vorgestellt und dokumentiert werden.

Das Kolleg-Seminar

Das Kolleg-Seminar ist die durchlaufende, wöchentliche, gemeinsame und verbindliche Veranstaltung des Graduiertenkollegs. Im Rahmen des Kolleg-Seminars finden im Einzelnen folgende Veranstaltungen statt:

Ringvorlesung der beteiligten Hochschullehrer über die beteiligten Forschungsgebiete; Vorträge der Kollegiat(inn)en (pro Kollegiat(in) mindestens einmal pro Jahr); Vorträge von Vertretern der außeruniversitären Partnern; Vorträge von Gastwissenschaftler, sowohl von Kurzzeit-Gästen, als auch von Gastwissenschaftlern im Rahmen des Gastwissenschaftlerprogramms.

Zusatzqualifikation "Aktuar"

Die im Rahmen des Studienangebotes für die Kollegiat(inn)en vorgesehenen Wahlpflichtvorlesungen umfassen unter anderem das gesamte Grundwissen, das in Deutschland für die Ausbildung zum Aktuar notwendig ist. Durch die besondere gesetzlich verankerte Stellung des Verantwortlichen Aktuars im deutschen Versicherungsrecht hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) ein spezifisches Qualifikationsprofil für diesen Berufsstand entwickelt, zu dem insbesondere fünf Grundprüfungen gehören, die berufsbegleitend abgelegt werden müssen. Die vorgesehenen aktuarwissenschaftlichen Vorlesungen im Rahmen des Studienplans umfassen dieses Wissen und bilden damit eine exzellente Basis dafür, den Kollegiat(inn)en das Berufsfeld des Aktuars verbunden mit dem Graduiertenkolleg zu erschließen.