Sei
eine beliebige
Matrix. Jede (komplexe) Zahl
, für die
es einen Vektor
mit
gibt, so
dass
(2)
heißt Eigenwert der Matrix
. Außerdem sagt man dann,
dass
ein zu gehörender Eigenvektor ist.
Beachte
Die Gleichung (2) hat nur für solche
eine Lösung
mit
,
für die eine Lösung der so genannten charakteristischen Polynomgleichung
(3)
ist, wobei die linke Seite
von (3) das charakteristische Polynom der
Matrix
genannt wird.
Seien
die reellwertigen
Lösungen von (3). Dann lässt sich das
charakteristische Polynom
in der Form
(4)
darstellen, wobei
positive natürliche
Zahlen sind, genannt die algebraischen Vielfachheiten von
, und
ein Polynom der
Ordnung
ist, das keine reellen Lösungen
besitzt.
Lemma 1.4 Sei
eine
symmetrische Matrix mit reellwertigen Einträgen
. Dann sind sämtliche Eigenwerte reell, und die zu
verschiedenen Eigenwerten
gehörenden
Eigenvektoren
sind zueinander
orthogonal.
wobei sich die Summation über alle Permutationen
der natürlichen Zahlen
erstreckt und
die Anzahl der Zahlenpaare in
ist, die sich nicht in der natürlichen Ordnung befinden.
Weil die Elemente von
reelle Zahlen sind, ist für jede
Lösung
von (3) gleichzeitig
auch
eine Lösung von
(3).
Seien
und
Eigenvektoren, die zu bzw.
gehören.
Dann gilt
und
bzw.
und
Hieraus folgt, dass
.
Weil
, ergibt sich
hieraus, dass
, d.h., ist eine
reelle Zahl.
Auf ähnliche Weise lässt sich zeigen, dass es zu verschiedenen
Eigenwerten
gehörende Eigenvektoren
mit reellwertigen Komponenten gibt, die
zueinander orthogonal sind.
Weil die Matrix
nur reellwertige
Eintragungen hat, sind mit
auch
bzw.
zu gehörende
Eigenvektoren.
Wir können (und werden) deshalb o.B.d.A. annehmen, dass
. Aus der Gültigkeit von
und
ergibt sich außerdem, dass
und
bzw.
und
Andererseits gilt offenbar
, und aus der Symmetrie
von
ergibt sich die Identität
, denn es gilt