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Ergodensatz; Zentraler
Grenzwertsatz
Aus dem starken Gesetz der großen Zahlen (vgl. Theorem WR-5.15)
ergibt sich die folgende asymptotische Eigenschaft des
Erneuerungsprozesses
; vgl. auch Beispiel 6 in
Abschnitt WR-5.2.3. Aussagen dieses Typs werden in der Literatur
individueller Ergodensatz genannt.
Theorem 2.1
Sei

, wobei

den Erwartungswert der
Zwischenankunftszeiten

bezeichnet. Dann gilt mit
Wahrscheinlichkeit

, dass
 |
(2) |
- Beweis
- Für jedes
gilt
 |
(3) |
denn aus Theorem WR-5.15 folgt, dass
mit Wahrscheinlichkeit 1.
- Außerdem ist
für jedes
monoton
nichtfallend in
, d.h., der Grenzwert
existiert für jedes
.
- Darüber hinaus gilt mit Wahrscheinlichkeit 1
 |
(4) |
weil
- Aus Theorem WR-5.15 folgt also, dass mit Wahrscheinlichkeit 1
 |
(5) |
- Außerdem gilt für beliebige
und
 |
(6) |
- Folglich gilt
bzw.
- Hieraus und aus (5) ergibt sich nun die Gültigkeit
von (2).
Außerdem gilt der folgende zentrale Grenzwertsatz; vgl. auch
Beispiel 4 in Abschnitt WR-5.3.2.
Theorem 2.2
Sei

,

und

.
Für jedes

gilt dann
 |
(7) |
wobei

und
![$ \Phi:\mathbb{R}\to[0,1]$](img195.png)
die
Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung ist.
- Beweis
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Ursa Pantle
2005-07-13