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Übergangsintensitäten
Mit der Schreibweise
, falls , und
, falls , können wir die folgende
grundlegende Differenzierbarkeitseigenschaft von
Übergangsfunktionen formulieren.
Theorem 2.15
Sei
eine Übergangsfunktion. Dann existieren
die (endlichen) Grenzwerte
|
(13) |
- Beweis
-
- Weil in der Behauptung von Theorem 2.15 die
Anfangsverteilung nicht näher spezifiziert wird, können wir ohne
Einschränkung der Allgemeinheit annehmen,
- dass
für jedes gilt,
- wobei wir die Gültigkeit von (13) zuerst für zeigen.
- Dabei setzen wir
und
- Aus (8) ergibt sich dann, dass
|
(14) |
und
|
(15) |
- Weil
gilt, ergibt sich aus
(15) die Ungleichung
|
(16) |
- Mit Hilfe von (9) erhalten wir nun, dass es für
beliebige
und mit ein
gibt, so dass
|
(17) |
- Für und ergibt sich somit aus
(16), dass
.
- Wenn man dies in (14) einsetzt, dann ergibt sich die
Ungleichung
bzw.
|
(18) |
für .
- Mit der Schreibweise
ergibt
dies, dass
.
- Somit gilt
, und es genügt zu zeigen, dass
|
(19) |
- Damit ist die Existenz der Grenzwerte in
(13) für bewiesen.
- Weil der Zustandsraum endlich ist und
eine
stochastische Matrix ist, gilt außerdem
|
(20) |
Damit ist die Behauptung vollständig bewiesen.
- Definition
- Die Matrix
heißt Intensitätsmatrix des Markow-Prozesses .
Die Eintragungen von
werden Übergangsintensitäten genannt.
Korollar 2.2
Für beliebige
gilt
und
.
Außerdem gilt
bzw. (äquivalent hierzu)
|
(21) |
wobei
bzw.
den
-dimensionalen Einheits- bzw. Nullvektor bezeichnet.
- Beweis
-
- Aus der Definition (13) der Übergangsintensitäten
ergibt sich unmittelbar, dass
und
für beliebige gilt.
- Die Behauptung (21) folgt somit aus
(20).
- Beachte
-
- Die Definition von Markow-Prozessen und ihre Charakterisierung in
Theorem 2.14 lassen sich völlig analog für
Markow-Prozesse mit einem (abzählbar) unendlichen Zustandsraum
formulieren, beispielsweise für
.
- Die in Theorem 2.15 hergeleitete
Differenzierbarkeitseigenschaft der Übergangsfunktion
bleibt ebenfalls (in einer etwas modifizierten Form)
gültig.
- Im Beweis von Theorem 2.15 wird nämlich die
Endlichkeit des Zustandsraumes nicht benötigt, um die
Existenz und Endlichkeit der Übergangsintensitäten für
zu zeigen.
- Außerdem kann man auch zeigen, dass die Grenzwerte in
(13) existieren, wenn der Zustandsraum
unendlich ist; sie müssen aber nicht notwendig endlich sein.
- Im allgemeinen kann man dann (anstelle von (20)) nur
zeigen, dass
für jedes
gilt, wobei der Fall der Gleichheit von besonderer Bedeutung ist.
- Definition
- Wenn der Zustandsraum unendlich ist, dann
sagt man, dass die Übergangsfunktion
konservativ ist, falls
|
(22) |
- Beachte
- Die meisten Ergebnisse, die wir in dieser Vorlesung für
Markow-Prozesse mit endlichem Zustandsraum herleiten, bleiben für
konservative Übergangsfunktionen in (abzählbar) unendlichen
Zustandsräumen gültig. Die Beweise sind dann jedoch oft
wesentlich aufwändiger.
- Beispiel
-
- Man kann sich leicht überlegen, dass jeder stochastische Prozess
mit Werten in
, der
unabhängige und stationäre Zuwächse hat, ein Markow-Prozess ist.
- Insbesondere ist somit der (homogene) Poisson-Prozess mit
Intensität ein Markow-Prozess.
- In diesem Fall gilt
und
|
(23) |
- Hieraus folgt, dass
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Ursa Pantle
2005-07-13