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Loglikelihood-Funktion und ihre partiellen Ableitungen
- Aus (2) - (3) bzw. aus
(11) ergibt sich, dass die Loglikelihood-Funktion
 der Zufallsstichprobe der Zufallsstichprobe als eine Funktion als eine Funktion von von geschrieben werden kann. geschrieben werden kann.
- Und zwar folgt aus (2) - (3),
dass
|  | (23) |  
 
 
 
- Hieraus und aus (11) ergibt sich nun, dass
|  | (24) |  
 
 
 
 
- Für verallgemeinerte lineare Modelle mit natürlicher Linkfunktion
ergibt sich aus (13) und (23), dass
|  | (25) |  
 
 
 
Zur Bestimmung von Maximum-Likelihood-Schätzern ist die Kenntnis
der so genannten Scorefunktionen, d.h. der partiellen Ableitungen
der Loglikelihood-Funktion,  sowie der Fisher-Informationsmatrix
nützlich, die wie folgt definiert ist.
- Definition
 Für beliebige Für beliebige sei sei- 
 -    und   
 Dann wird der -dimensionale Zufallsvektor -dimensionale Zufallsvektor bzw. die (deterministische) bzw. die (deterministische) -Matrix -Matrix der Scorevektor bzw. die Fisher-Informationsmatrix genannt. der Scorevektor bzw. die Fisher-Informationsmatrix genannt.
Mit der Schreibweise
|  | (26) | 
 
ergibt sich das folgende Resultat.
Theorem  4.1   

 Für beliebige 

gilt
|  | (27) | 
 
und
|  | (28) | 
 
bzw. in Matrix-Schreibweise
|  und  | (29) | 
 
wobei
 
- Beweis
-  
- Die in (23) bzw. (24) gegebene
Loglikelihood-Funktion lässt sich in der Form
schreiben, wobei 
 und und . .
- Somit gilt für jedes 
 , dass , dass
|  | (30) |  
 
 
 wobei sich durch die mehrfache Anwendung der Kettenregel ergibt,
dass
|  | (31) |  
 
 
 
- Andererseits gilt offenbar, dass
 , und aus
Lemma 4.2 ergibt sich, dass
bzw. , und aus
Lemma 4.2 ergibt sich, dass
bzw.
- Hieraus und aus (30) - (31)
ergibt sich die Gültigkeit von (27).
 
- Um (28) zu zeigen, genügt es zu beachten, dass für
beliebige 
 wegen der Unabhängigkeit der Stichprobenvariablen wegen der Unabhängigkeit der Stichprobenvariablen . .
- Hieraus und aus (27) ergibt sich, dass
 
 
- Damit ist (28) bewiesen.
 
   
 
 
Korollar  4.1   
 
Sei 

ein GLM mit natürlicher Linkfunktion 

. Dann gilt für
beliebige 
 
|  bzw.  | (32) | 
 
und
|  bzw.  | (33) | 
 
 
- Beweis
 Weil Weil eine natürliche Linkfunktion ist, gilt eine natürliche Linkfunktion ist, gilt für jedes für jedes . Hieraus und aus
Lemma 4.2 ergibt sich, dass
Die Behauptung ergibt sich somit aus
Theorem 4.1. . Hieraus und aus
Lemma 4.2 ergibt sich, dass
Die Behauptung ergibt sich somit aus
Theorem 4.1.
 
   
 
 
 
 
 
 
 
  
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Hendrik Schmidt
2006-02-27