Theorem 3.8
Sei
ein beliebiger Zufallsvektor und
seine Verteilungsfunktion. Dann gilt
1.
Asymptotisches Verhalten im Unendlichen:
Für beliebige
und
gilt
(i)
,
wobei
(ii)
, wobei
;
(iii)
,
wobei
analog zu den in (i)-(ii) betrachteten Grenzwerten
definiert wird und
Randverteilungsfunktion von genannt wird.
2.
Monotonie:
3.
Rechtsstetigkeit:
Der Beweis ist analog zum Beweis von
Theorem 3.3 und wird deshalb weggelassen.
Definition
Der Zufallsvektor
heißt diskret, falls es
eine abzählbare Menge
gibt, so dass
.
Sei
ein diskreter Zufallsvektor.
Dann heißt
Wahrscheinlichkeitsfunktion von .
Beachte
Falls
ein diskreter Zufallsvektor ist, dann sind
auch seine Komponenten
diskrete Zufallsvariablen.
Für die Wahrscheinlichkeitsfunktion
von gilt
Definition
Der Zufallsvektor
heißt absolutstetig,
falls es eine (Lebesgue-integrierbare) Funktion
gibt, so dass
(23)
Die Funktion heißt (gemeinsame) Dichte von .
Theorem 3.9
Sei
ein absolutstetiger Zufallsvektor
mit der Dichte . Dann gilt, dass
1.
für jedes
(24)
2.
die Komponenten
von absolutstetige Zufallsvariablen
sind, wobei die Dichte
von
gegeben ist durch
(25)
Beweis
Aus der Definitionsgleichung (23) und aus dem
eineindeutigen Zusammenhang zwischen der Verteilung und der
Verteilungsfunktion von ergibt sich unmittelbar die
Gültigkeit von (24).
Außerdem ergibt sich aus Teilaussage 1.3 von
Theorem 3.8 und aus der Definitionsgleichung
(23), dass
Aus dieser Darstellungsformel für die Verteilungsfunktion
folgt unmittelbar, dass absolutstetig ist und die
in (25) angegebene Dichte besitzt.
Beachte
Die in (25) betrachtete Funktion heißt
Randdichte von .