Bei der Konstruktion von Wiener-Prozessen benötigen wir noch die
folgenden Eigenschaften von normalverteilten Zufallsvariablen.
Lemma 2.7
Sei
eine Folge von (nicht notwendig
unabhängigen) N
-verteilten Zufallsvariablen über
einunddemselben Wahrscheinlichkeitsraum
. Dann
gilt mit Wahrscheinlichkeit
, dass
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(8) |
Lemma 2.8
Die Zufallsvariablen
seien unabhängig und
N
-normalverteilt. Außerdem seien
beliebige Konstanten, so dass für jedes
und |
(10) |
Dann existieren die Grenzwerte
und
mit Wahrscheinlichkeit
, und es
gilt
und |
(11) |
wobei
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(12) |
Außerdem sind die Zufallsvariablen
und
sind genau dann
unabhängig, wenn
.