Bei der Konstruktion von Wiener-Prozessen benötigen wir noch die
folgenden Eigenschaften von normalverteilten Zufallsvariablen.
Lemma 2.7

Sei

eine Folge von (nicht notwendig
unabhängigen) N

-verteilten Zufallsvariablen über
einunddemselben Wahrscheinlichkeitsraum

. Dann
gilt mit Wahrscheinlichkeit

, dass
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(8) |
Lemma 2.8

Die Zufallsvariablen

seien unabhängig und
N

-normalverteilt. Außerdem seien

beliebige Konstanten, so dass für jedes
und |
(10) |
Dann existieren die Grenzwerte

und

mit Wahrscheinlichkeit

, und es
gilt
und |
(11) |
wobei
 |
(12) |
Außerdem sind die Zufallsvariablen

und

sind genau dann
unabhängig, wenn

.