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Weitere Verteilungs-
und Pfadeigenschaften
Wir zeigen nun einige Invarianzeigenschaften des
Wiener-Prozesses in
, womit die Tatsache gemeint ist,
dass bestimmte Transformationen des Wiener-Prozesses erneut zu
einem Wiener-Prozess führen.
- Beweis
-
- Wir zeigen, dass die Prozesse
für
die vier Bedingungen in der Definition des
Wiener-Prozesses erfüllen.
- Man kann sich leicht überlegen, dass die Prozesse
unabhängige Zuwächse besitzen mit
für
und
,
- Offenbar gilt auch
für
.
- Außerdem ist klar, dass die Prozesse
für
stetige Trajektorien besitzen.
- Es bleibt also noch zu zeigen,
- Weil die Trajektorien von
für jedes
stetig sind, gilt
wobei
die (abzählbar unendliche) Menge der
positiven rationalen Zahlen ist.
- Hieraus folgt, dass
- wobei
die (endliche) Menge der ,,ersten''
rationalen Zahlen ist
- und sich die letzte Gleichheit aus der Tatsache ergibt, dass die
(endlich-dimensionalen) Zufallsvektoren
und
identisch verteilt sind.
- Weil die Trajektorien des Wiener-Prozesses
rechtsseitig stetig in sind, ist der letzte Grenzwert gleich
. Damit ist (35) bewiesen.
- Beachte
- Die Gültigkeit von (35) kann
auch direkt aus Korollar 2.4 gefolgert werden, denn
es gilt
Korollar 2.5
Sei
ein Wiener-Prozess. Dann gilt
|
(36) |
- Beweis
-
- Beachte
-
- Die Aussage von Korollar 2.5 ist äquivalent mit
.
- Hieraus folgt insbesondere, dass fast alle Pfade des
Wiener-Prozesses
in dem unbeschränkten
Intervall
unendlich oft zwischen positiven und
negativen Werten oszillieren.
- Wir zeigen nun, dass die Pfade des Wiener-Prozesses
- auch in beschränkten Intervallen ,,wild'' oszillieren,
- denn es stellt sich heraus, dass sie zwar stetige, jedoch mit
Wahrscheinlichkeit nirgendwo differenzierbare Funktionen sind.
Theorem 2.25
Sei
ein Wiener-Prozess. Dann gilt
- Beweis
-
- Wegen der Identität
genügt es zu zeigen, dass
ist nirgendwo differenzierbar in
bzw., äquivalent hierzu, dass
- Um die Gültigkeit von (39) zu beweisen, setzen wir
für beliebige natürliche Zahlen
- Dann gilt
- und es genügt somit zu zeigen, dass
|
(40) |
- Sei
. Dann gilt für jedes
und
für
- Mit der Schreibweise
gilt also
und somit
- Weil
für jedes , ergibt sich
hieraus die Gültigkeit von (40).
Korollar 2.6
Mit Wahrscheinlichkeit
gilt
|
(41) |
d.h., fast alle Trajektorien des Wiener-Prozesses
sind Funktionen mit unbeschränkter
Variation.
- Beweis
- Weil jede stetige Funktion
mit
beschränkter Variation fast überall differenzierbar ist, ergibt
sich die Behauptung unmittelbar aus
Theorem 2.25.
- Beachte
-
- Ein direkter Beweis von Korollar 2.6 kann wie
folgt geführt werden: Es genügt zu zeigen, dass mit
Wahrscheinlichkeit
|
(42) |
- Um (42) zu beweisen, setzen wir
- Dann gilt
, und außerdem kann man leicht zeigen, dass
.
- Aus der Tschebyschew-Ungleichung (vgl. Abschnitt WR-4.4.3) ergibt
sich, dass für jedes
und somit
.
- Aus dem Lemma von Borel-Cantelli (vgl. Korollar WR-2.3) ergibt
sich nun, dass
mit Wahrscheinlichkeit
.
- Hieraus folgt, dass mit Wahrscheinlichkeit
- Damit ist die Gültigkeit von (42) bewiesen, weil der
Wiener-Prozess stetige Trajektorien hat und weil
deshalb
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Ursa Pantle
2005-07-13