Nächste Seite: Lévy-Prozesse und Martingale
 Aufwärts: Wiener-Prozess
 Vorherige Seite: Verteilung des Maximums
     Inhalt 
Weitere Verteilungs-
und Pfadeigenschaften
Wir zeigen nun einige Invarianzeigenschaften des
Wiener-Prozesses in 
, womit die Tatsache gemeint ist,
dass bestimmte Transformationen des Wiener-Prozesses erneut zu
einem Wiener-Prozess führen.
- Beweis
 
-  
- Wir zeigen, dass die Prozesse 
 für
 die vier Bedingungen in der Definition des
Wiener-Prozesses erfüllen.
- Man kann sich leicht überlegen, dass die Prozesse
 unabhängige Zuwächse besitzen mit
 für 
 und 
,
 
- Offenbar gilt auch 
 für 
.
 
- Außerdem ist klar, dass die Prozesse 
 für
 stetige Trajektorien besitzen.
 
 
- Es bleibt also noch zu zeigen,
 
- Weil die Trajektorien von 
 für jedes 
stetig sind, gilt
wobei 
 die (abzählbar unendliche) Menge der
positiven rationalen Zahlen ist.
 
- Hieraus folgt, dass
- wobei 
 die (endliche) Menge der ,,ersten'' 
rationalen Zahlen ist
 
- und sich die letzte Gleichheit aus der Tatsache ergibt, dass die
(endlich-dimensionalen) Zufallsvektoren
 und 
identisch verteilt sind.
 
 
- Weil die Trajektorien des Wiener-Prozesses 
rechtsseitig stetig in 
 sind, ist der letzte Grenzwert gleich
 
. Damit ist  (35) bewiesen.
 
 
 
- Beachte
 
 Die Gültigkeit von (35) kann
auch direkt aus Korollar 2.4 gefolgert werden, denn
es gilt
 
Korollar  2.5   
 Sei 

 ein Wiener-Prozess. Dann gilt
  | 
(36) | 
 
 
- Beweis
 
-  
 
- Beachte
 
-  
- Die Aussage von Korollar 2.5 ist äquivalent mit
.
 
- Hieraus folgt insbesondere, dass fast alle Pfade des
Wiener-Prozesses 
 in dem unbeschränkten
Intervall 
 unendlich oft zwischen positiven und
negativen Werten oszillieren.
 
- Wir zeigen nun,  dass die Pfade des Wiener-Prozesses 
- auch in beschränkten Intervallen ,,wild'' oszillieren,
 
- denn es stellt sich heraus, dass sie zwar stetige, jedoch mit
Wahrscheinlichkeit 
 nirgendwo differenzierbare Funktionen sind.
 
 
 
Theorem  2.25   
 Sei 

 ein Wiener-Prozess. Dann gilt
 
- Beweis
 
-  
- Wegen der Identität
genügt es zu zeigen, dass 
ist nirgendwo differenzierbar in
![$ [0,1]$](img566.png)
 bzw., äquivalent hierzu, dass
 
- Um die Gültigkeit von (39) zu beweisen, setzen wir
für beliebige natürliche Zahlen 
- Dann gilt
 
- und es genügt somit zu zeigen, dass
  | 
(40) | 
 
 
 
- Sei 
. Dann gilt für jedes 
 und
für 
 
- Mit der Schreibweise 
 gilt also
und somit
 
- Weil 
 für jedes 
, ergibt sich
hieraus die Gültigkeit von (40).
 
 
 
Korollar  2.6   

 Mit Wahrscheinlichkeit 

gilt
  | 
(41) | 
 
d.h., fast alle Trajektorien des Wiener-Prozesses
![$ \{X_t,\,t\in [0,1]\}$](img72.png)
 sind Funktionen mit unbeschränkter
Variation.
 
- Beweis
 
 Weil jede stetige Funktion 
 mit
beschränkter Variation fast überall differenzierbar ist, ergibt
sich die Behauptung unmittelbar aus
Theorem 2.25.
 
 
- Beachte
 
-  
- Ein direkter Beweis von Korollar 2.6 kann wie
folgt geführt werden: Es genügt zu zeigen, dass mit
Wahrscheinlichkeit 
![$\displaystyle \lim_{n\to\infty}\sum_{i=1}^{2^n} \bigl\vert X_{i t/2^n} - X_{(i-1)t/2^n}\bigr\vert=\infty\qquad\forall\,t\in(0,1]\,.$](img1293.png)  | 
(42) | 
 
 
- Um (42) zu beweisen, setzen wir
 
- Dann gilt 
, und außerdem kann man leicht zeigen, dass
.
 
- Aus der Tschebyschew-Ungleichung (vgl. Abschnitt WR-4.4.3) ergibt
sich, dass für jedes 
und somit  
.
 
- Aus dem Lemma von Borel-Cantelli (vgl. Korollar WR-2.3) ergibt
sich nun, dass 
 mit Wahrscheinlichkeit
.
 
- Hieraus folgt, dass mit Wahrscheinlichkeit 
 
- Damit ist die Gültigkeit von (42) bewiesen, weil der
Wiener-Prozess 
 stetige Trajektorien hat und weil
deshalb
 
 
 
 
 
  
 Nächste Seite: Lévy-Prozesse und Martingale
 Aufwärts: Wiener-Prozess
 Vorherige Seite: Verteilung des Maximums
     Inhalt 
Ursa Pantle
2005-07-13