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Verteilung des Maximums
In diesem Abschnitt setzen wir die Diskussion von Eigenschaften
des Wiener-Prozesses fort, die mit relativ elementaren
Hilfsmitteln gezeigt werden können. Dabei leiten wir zunächst eine
obere Schranke für die Tailfunktion des Maximums
von Wiener-Prozessen in her.
Später zeigen wir in Kapitel 3 mit den Techniken
von Martingalen bzw. Lévy-Prozessen, dass diese Schranke
,,optimal'' ist, d.h., mit der Tailfunktion von
übereinstimmt.
- Beachte
-
- Die in (23) betrachtete Abbildung
ist eine wohldefinierte Zufallsvariable,
weil die Trajektorien von stetige Funktionen sind und
somit
|
(24) |
- Aus (23) folgt, dass die Zufallsvariable
einen exponentiell beschränkten Tail hat.
Hieraus ergibt sich insbesondere, dass sämtliche Momente von
existieren (und endlich sind).
- Im Beweis von Theorem 2.23 benötigen wir
Bezeichnungen und Hilfsmittel, die teilweise bereits in der
Vorlesung ,,Wahrscheinlichkeitsrechnung'' bereitgestellt wurden.
- Das folgende Lemma zeigt, dass
als
Approximation des Wiener-Prozesses aufgefasst werden
kann.
- Allerdings konvergiert der in (25) gegebene Prozess
nur ,,in Verteilung'' für
gegen ,
- während die in Abschnitt 2.4.3 betrachtete
Approximation
mit
,,pfadweise'' für
gegen den Wiener-Prozess
konvergiert.
Lemma 2.9
Für jedes
und für beliebige
gilt
|
(26) |
- Beweis
-
- Beweis
-
- Die Gleichung (27) folgt unmittelbar aus der in
(25) gegebenen Definition von
.
- Die Gleichung (28) beruht auf dem sogenannten
- Reflexionsprinzip der maximalen Gewinnsume bei -maligem
Münzwurf
- und wurde bereits in Abschnitt WR-5.3.2 hergeleitet (vgl. Formel
(68) in Abschnitt WR-5.3.2).
- Beweis von Theorem 2.23
-
- Aus Lemma 2.9 ergibt sich, dass für beliebige , und
- Hieraus folgt, dass
- Mit
ergibt sich nun
unter Beachtung von (24), dass
- Wegen Lemma 2.10 ist damit die Ungleichung
(23) bewiesen.
- Beachte
-
Sei
ein Wiener-Prozess über
. Dabei setzen wir (wie stets in diesem Skript)
voraus, dass
ein vollständiger
Wahrscheinlichkeitsraum ist, d.h.,
- dass sämtliche ,,Nullmengen'' des Wahrscheinlichkeitsraumes
, über dem der Wiener-Prozess gegeben
ist, zu
gehören, bzw. (äquivalent hierzu)
- für
gilt
, falls es Teilmengen
gibt, so dass
und
.
Aus Theorem 2.23 ergibt sich nun die folgende
asymptotische Eigenschaft des Wiener-Prrozesses.
Korollar 2.4
Sei
ein Wiener-Prozess. Dann gilt mit
Wahrscheinlichkeit
|
(29) |
- Beweis
-
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Ursa Pantle
2005-07-13