Weil rechtsstetige Trajektorien hat, ergibt sich
hieraus die Gültigkeit von (17).
Beachte
Sei
ein (Standard-) Wiener-Prozess, und für
sei
mit
ein
Wiener-Prozess mit negativer Drift.
In Beispiel 3 von Abschnitt 3.2.2 hatten wir gezeigt,
dass
für jedes
ein Martingal bezüglich der (natürlichen) Filtration
ist.
Für ergibt also insbesondere, dass
ein Martingal ist.
Weil die Ungleichung
genau dann gilt,
wenn
,
ergibt sich aus Theorem 3.10, dass
Weil
für jedes , ergibt sich
hieraus, dass
(19)
Um zu zeigen, dass in (19) sogar die Gleichheit
gilt, benötigen wir ein optionales Sampling-Theorem, für
dessen Herleitung wir zunächst sogenannte ,,gestoppte Martingale''
betrachten.